Datum: 2024-07-13 06:46:00; editiert: 13.07.2024 07:11:31
Stichwort: Härtel
Die Formulierung einer Nichtabstiegsprämie, bzw. die Auszahlungsmodalitäten, ist weder die Aufgabe des AR noch des GF Sport, sondern der Anwälte. Ich hoffe, dass diese umfassend den Vertrag durchdacht haben.
Eine Nichtabstiegsprämie musste es geben. Das ist vollkommen klar.
Die großen rechtlichen Fragen um die es dabei geht sind doch:
- Hat jemand Anspruch auf eine Prämie für ein Ergebnis für das er objektiv und nachweislich nichts geleistet hat - das also andere erarbeitet haben?
- Hat jemand einen Anspruch auf eine Prämie, wenn er selber öffentlich erklärt, dass er der prämierten Aufgabe (Nichtabstieg) nicht gewachsen ist?
"Wenn es jemand besser kann..."
Ja, konnte jemand.
- Hat jemand einen Anspruch auf eine Prämie, wenn er gleichzeitig seinen Job jemand Anderen anzubieten gedenkt, weil er es nicht schaffen wird?
"... dann soll der es machen."
Für mich ist die Aussage dahin zu verstehen, dass er erkannt hat, dass er der Aufgabe in der damaligen Situation nicht mehr gewachsen war. Er also die Vertragsinhalte nicht erfüllen kann. Normalerweise ist es seine Aufgabe dies vorher für sich zu prüfen, bevor er unterschreibt und eine Prämie für den Erfolg einfordert, der selbstverständlich dann auch mit ihm zu tun hätte.
Hat er aber am Ende nicht.
Von der moralischen Frage mal ganz abgesehen. Wie kann ich eine Erfolgsprämie für mich einfordern, wenn ich mit dem Erfolg so ziemlich gar nichts zu tun habe? Das ist charakterlich schon reichlich erbärmlich.
Die moralisch/charakterliche Frage wird aber wohl ein Arbeitsgericht leider nicht bewerten.
Wie hier schon geschrieben, unterschreibt Härtel vermutlich mit der Klage seinen Gang in die Rente. Normalerweise müsste er damit als Trainer für keinen Verein mehr anfassbar sein und damit raus aus dem Geschäft. Es liegt auf der Hand, dass er alles aus einem Vertrag herausquetschen wird, auch das was er nicht selbst erarbeitet hat.
Mich erinnert das etwas an den Fall Uwe Hain, der danach nie mehr Trainer wurde. Allerdings hat damals Eintracht den Prozess nicht gewonnen, wenn ich mich richtig erinnere.
Die, die Härtel damals hier wollten und ihn durch Kontakte/Zusammenarbeit(?) kannten, hätten auch seine charakterlich/moralische Befähigung einschätzen können und müssen. Das scheint gar nicht geklappt zu haben. Das wirft kein gutes Licht auf sie.
Und noch ein Gedanke:
Vor der Entlassung eines Trainers werden normalerweise auch die voraussichtlichen, rechtlichen Fragen, die durch die Entlassung entstehen, von Anwälten geprüft.
Wurde das veranlasst?
Wenn die Anwälte (die vermutlich auch das Vertragswerk mit erstellt und geprüft haben) ihre Expertise zur Entlassung abgegeben haben, müssten sie sich sicher gewesen sein, dass der Vertrag und die Entlassung für Eintracht wasserdicht ist.
In einem anderen Fall hätten sie auf einen Auflösungsvertrag bei Eintracht plädieren müssen.
Da stellt sich die Frage, ob beides geschehen ist?
Oder wurde beides ignoriert, wie hier jemand schon vermutet hat?
In dem Fall wäre man offenen Auges in diesen Prozess gerannt, was dann wiederum Fragen aufwirft.